Ich berate und erstelle für Sie folgende Betriebsanweisungen:
- für die Arbeits- und Betriebsmittel,
- für die Gefahrstoffe (GHS-Kennzeichnug),
- für die Biostoffe,
- für die PSA (persönliche Schutzausrüstung),
- für bestimmte Tätigkeiten bzw. Arbeitsverfahren.
In der Betriebsanweisung regelt der Unternehmer, Führungskräft bzw. Teamleiter den Umgang der Beschäftigten mit gefährlichen chemischen oder biologischen Stoffen, Maschinen und Fahrzeugen sowie bestimmte Verfahren und Arbeitsabläufe. Dadurch sollen Gesundheitsgefährdungen und Gefahren ausgeschlossen werden. Die Betriebsanweisung ist keine Betriebsanleitung. Die Betriebsanleitung wird vom Hersteller einer Anlage bzw. eines Arbeitsmittels erstellt und enthält Informationen und Angaben über Voraussetzungen bei der Montage und Inbetriebnahme, über vorgesehene Betriebsbedingungen, Wartung und Instandsetzung. Die Betriebsanleitung kann als Grundlage für die Betriebsanweisung dienen.