Ihr Berater für Arbeitsschutz, Explosionsschutz und Brandschutz

Ich erstelle für Sie ein Explosionschutzdokument.

Wann benötigen Sie als Arbeitgeber ein Explosionsschutzdokument?

Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dass die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären nicht sicher verhindert werden kann, hat der Arbeitgeber zu beurteilen:

  • die Wahrscheinlichkeit und die Dauer des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären,
  • die Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins, der Aktivierung und des Wirksamwerdens von Zündquellen einschließlich elektrostatischer Entladungen und
  • das Ausmaß der zu erwartenden Auswirkungen von Explosionen.

Die Ergebnisse der Beurteilung und die ergriffenen Maßnahmen sind in dem Explosionsschutzdokument festzuhalten.

An Hand dieser Feststellung kann ich für Sie ein Explosionsschutzdokument inkl. Zonenpläne erstellen. Des Weiteren bitte ich Ihnen Erstellung von Brandschutzkonzepten (Gefährdungsbeurteilung) z. B. nach TRGS 510, TRGS 800 usw.

Bei Fragen einfach Kontakt aufnehmen.