Brandschutzkonzept
Die grundlegende Pflicht, ein Brandschutzkonzept zu erstellen, sind die Landesbauordnungen oder Sonderbauverordnungen der Länder bzw. Versicherungsbestimmungen.
Als Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz unterstütze ich Sie bei der baulichen Planung von Neu- bzw. Umbauten und erstelle dazu ein Brandschutzkonzept. Für die bestehende Objekte kann ich Ihnen ein Soll-Ist-Stand der Genehmigung durchführen und bei Bedarf ein Brandschutzkonzept erstellen.
Des Weiteren bitte ich Ihnen Erstellung von Brandschutzkonzepten "Gefährdungsbeurteilung" nach der TRGS 510, TRGS 800 usw.