Ihr Berater für Arbeitsschutz, Explosionsschutz und Brandschutz

Ich erstelle für Sie die Brandschutzordnung Teil A bis Teil C nach DIN 14096.

Eine Brandschutzordnung ist eine auf ein bestimmtes bauliches Objekt zugeschnittene Zusammenfassung von Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall. Die 3 Teile der Brandschutzordnung sprechen unterschiedliche Personenkreise an.

Teil A - beinhaltet allgemeine Informationen an alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten - also auch Betriebsfremde. Dieser Teil ist an zentralen Stellen des Gebäudes gut sichtbar auszuhängen.

Teil B - richtet sich an alle Mitarbeiter des jeweiligen Unternehmens und enthält genaue, betriebsinterne Vorgaben und Verhaltensregeln zum Brandschutz.

Teil C - richtet sich an Personen, die besondere Aufgaben im Brandschutz wahrnehmen, z. B. eine betriebsinterne Löschgruppe oder Führungskräfte.


Die Regeln für das Erstellen von Brandschutzordnungen sind in der DIN 14096 festgelegt:

Weitere Rechtsgrundlagen sind zu finden in Abschn. 5.12.4 Muster-Industriebaurichtlinie, Abschn. 4.4.1 DGUV-R 100-001 und Abschn. 14 DGUV-I 205-001 "Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz". Außerdem wird in einigen Landesbauvorschriften für Gebäude besonderer Art und Nutzung eine Brandschutzordnung gefordert, z. B. in den Verkaufsstätten- oder Versammlungsstättenverordnungen.