Ihr Berater für Arbeitsschutz, Explosionsschutz und Brandschutz

Die Evakuierungsübung  kann ich mit Ihnen organisieren, planen und durchführen. 

Auf Wunsch können Teilbereiche bei einer Evakuierungsübung verraucht werden, damit die Übung den realen Bedingungen entspricht.

Die Räumungsübungen werden für bestimmte Gebäude baurechtlich vorgeschrieben, wenn es aufgrund der Art des Gebäudes (z. B. Größe, bauliche Besonderheiten) oder Art der Nutzung erforderlich ist, z. B. bei Schulen, Verkaufs- und Versammlungsstätten, Pflegeeinrichtungen.

Außerdem verpflichtet § 4 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung den Arbeitgeber, Beschäftigte regelmäßig im Verhalten im Notfall zu unterweisen und zu trainieren. Abschn. 9 Abs. 6 und 7 ASR A2.3 verweisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf eine möglichst jährliche Begehung der Fluchtwege sowie auf durchzuführende Räumungsübungen bei Bestehen von Flucht- und Rettungsplänen.